Rechtsprechung
BVerwG, 28.06.2010 - 4 KSt 1.10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 L 183/07
- BVerwG, 22.04.2010 - 4 B 68.09
- BVerwG, 28.06.2010 - 4 KSt 1.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.04.2010 - 4 B 68.09
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage einer Raumverschaffung in …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 4 KSt 1.10
Die im Beschluss vom 22. April 2010 - BVerwG 4 B 68.09 - getroffene Kostenentscheidung wird von Amts wegen dahingehend geändert, dass die Klägerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt.Die Kostenentscheidung im Beschluss des Senats vom 22. April 2010 - BVerwG 4 B 68.09 -, die von dieser ständigen Rechtsprechung abweicht, war deshalb auf Anregung der Beigeladenen zu 1 von Amts wegen entsprechend zu ändern.
- BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau
Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 4 KSt 1.10
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen, der nach Zustellung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einen begründeten Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde gestellt hat, gemäß § 162 Abs. 3 VwGO erstattungsfähig sind (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 4 B 55.09 -, vom 26. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 32.09 - und vom 17. Februar 2010 - BVerwG 4 BN 59.09 -). - BVerwG, 26.01.2010 - 4 BN 32.09
Möglichkeit einer revisionsgerichtlichen Kontrolle des irreversiblen Landesrecht …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 4 KSt 1.10
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen, der nach Zustellung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einen begründeten Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde gestellt hat, gemäß § 162 Abs. 3 VwGO erstattungsfähig sind (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 4 B 55.09 -, vom 26. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 32.09 - und vom 17. Februar 2010 - BVerwG 4 BN 59.09 -). - BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09
Erforderlichkeit einer Würdigung des Beweiswertes einer Urkunde im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 4 KSt 1.10
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen, der nach Zustellung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einen begründeten Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde gestellt hat, gemäß § 162 Abs. 3 VwGO erstattungsfähig sind (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 4 B 55.09 -, vom 26. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 32.09 - und vom 17. Februar 2010 - BVerwG 4 BN 59.09 -).